LearnWebinarsWebinarGeek und die DSGVO
Illustration of girl hosting webinars with EU flag with a lock and an orange shield with a check

Was ist die DSGVO?

Von allen Seiten erhältst du Informationen – gewollt oder ungewollt. Manchmal bringt das Klarheit, aber oft führt es zu Verwirrung.

Wir übernehmen nicht die Rolle eines Beraters, um dir vorzuschreiben, was du tun oder lassen solltest. Aber wir zeigen dir, was wir tun, damit du im Bereich deiner Webinare DSGVO-konform bist.

Aus unserer Sicht ist die DSGVO eine gute Entwicklung. Alle in der EU unterliegen denselben Vorschriften – das ist fair. Außerdem zwingt sie Unternehmen dazu, über Datenschutz und Sicherheit nachzudenken, um Datenlecks zu vermeiden.

In diesem Artikel erfährst du alles über die DSGVO im Zusammenhang mit WebinarGeek. Wir geben dir einen Einblick in unsere internen Prozesse und zeigen dir, wie wir sicherstellen, dass du mit deinen Webinaren DSGVO-konform arbeiten kannst.

Wie sorgen wir dafür, dass du DSGVO-konform bist?

Zumindest im Bereich deiner Webinare ;-)

Lies weiter, um herauszufinden, welchen Einfluss die DSGVO auf Webinare und dein WebinarGeek-Konto hat. Erfahre auch, welche Anpassungen und Ergänzungen wir vorgenommen haben, um sicherzustellen, dass du DSGVO-konform arbeiten kannst.

Die Vorteile der DSGVO für dein Unternehmen

Die DSGVO bringt deinem Unternehmen einige Vorteile. Sie zwingt dich, über wichtige Fragen zu Datenschutz und Sicherheit nachzudenken. Das gibt dir die Möglichkeit, deinen Kunden und potenziellen Kunden zu zeigen, dass du diese Themen ernst nimmst und alles gut geregelt hast.

Die DSGVO hilft dir außerdem, die echten Bedürfnisse deiner Webinar-Teilnehmer besser zu verstehen. Wenn du genau weißt, was sie erwarten, kannst du ihnen einen besseren Service bieten und ihre Erwartungen sogar übertreffen.

Die DSGVO stellt sicher, dass sich Teilnehmer genau darüber im Klaren sind, welche Daten gesammelt und wie sie verwendet werden.

Da Teilnehmer ihr persönliches Profil und ihre Zustimmung leicht anpassen können, sollte dies dazu führen, dass du weniger unnötige E-Mails versendest.

Was bedeutet das für den Registrierungsprozess deiner Webinare?

Bei der Anmeldung zu einem Webinar müssen sich Teilnehmer mit deiner Datenschutzerklärung einverstanden erklären. In dieser Erklärung gibst du an, wie du mit den persönlichen Daten umgehst, die du abfragst.

Für das Versenden kommerzieller E-Mails ist eine eindeutige und ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Das bedeutet, dass du, wenn du Webinar-Teilnehmer in deine Mailingliste aufnehmen möchtest, eine gesonderte, eindeutige Zustimmung einholen musst. Diese Zustimmung kannst du über ein sogenanntes Zustimmungsfeld im Registrierungsformular deines Webinars hinzufügen.

Standardmäßig ist das Feld „Nachname“ für neu erstellte Webinare deaktiviert.

Was bedeutet das für dein WebinarGeek-Konto?

Die Speicherfrist für inaktive Konten wurde nach dem 25. Mai 2018 begrenzt.

Durch die DSGVO werden inaktive Konten einschließlich aller Daten und Aufzeichnungen nur begrenzt gespeichert und anschließend gelöscht.

Es ist möglich, dein WebinarGeek-Konto einschließlich aller Daten und Aufzeichnungen selbst zu löschen.

In deinem Konto gibt es einen neuen Bereich mit dem Titel „Sicherheit“. Hier findest du alle relevanten Informationen zu diesem Thema.

In deinem Konto steht eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung zur Verfügung. Diese kannst du dort bestätigen und herunterladen.

Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung

Du kannst dein WebinarGeek-Konto zusätzlich absichern, indem du die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivierst.

Alle gespeicherten Daten einer bestimmten Person können anhand einer E-Mail-Adresse abgerufen und bei Bedarf an die betreffende Person gesendet werden.

Alle über „Zustimmungsfelder“ erfassten Daten sind in den Webinar-Statistiken verfügbar. So kannst du jederzeit der Nachweispflicht nachkommen, die die DSGVO mit sich bringt.

Was kannst du als Webinar-Veranstalter tun?

• Frage nur die Informationen ab, die du wirklich von deinen Webinar-Teilnehmern benötigst. Standardmäßig sind eine E-Mail-Adresse und ein Name erforderlich.

• Importiere keine Kontakte für ein Webinar, wenn du nicht ausdrücklich deren Zustimmung erhalten hast.

Was kannst du von uns erwarten?

Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Unter dem Abschnitt „Sicherheit“ findest du eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Diese kannst du online einsehen, bestätigen und herunterladen.

Diese Vereinbarung ist verpflichtend und gilt für alle Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten, die WebinarGeek in deinem Auftrag durchführt.

Die Möglichkeit, Zustimmungsfelder in das Registrierungsformular zu integrieren

Damit kannst du Teilnehmer um Erlaubnis bitten, ihre personenbezogenen Daten beispielsweise für kommerzielle E-Mails zu verwenden.

Die erteilte Zustimmung der Teilnehmer wird in deinem Konto gespeichert.

Das bedeutet, dass du durch den Export der Daten als .CSV-Datei jederzeit nachvollziehen kannst, wer wann und wozu seine Zustimmung gegeben hat.

Möchtest du mehr allgemeine Informationen zur DSGVO?

Lies unseren Blogartikel; Was ist die DSGVO?

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